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Spice & Co. - Berauschende Kräutermischungen oder getarnte Chemie-Cocktails?

In wechselnden Abständen wird in den Medien über sogenannte Biodrogen, legales Räucher-Werk und berauschende Kräutermischungen berichtet, welche sich in der Jugend-Szene offensichtlich vermehrt zu verbreiten scheinen.

Die folgenden Seiten informieren über ein Produkt, das in diesem Zusammenhang immer wieder Erwähnung findet: Dabei handelt es sich um die aktuell als Modedroge bekannte Kräutermischung „Spice“, die seit dem Frühsommer 2008 durch die wachsende Medienpräsenz eine steigende Nachfrage in der Jugendszene ausgelöst hat und mittlerweile als illegale Droge unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Die Substanz wurde bislang ganz allgemein als pflanzliche (biogene) Droge beschrieben und erweckte dadurch häufig den Anschein eine „natürliche Droge“ zu sein, die eher harmlos und angeblich ohne Probleme zu konsumieren sei.

Was versteht man unter Biodrogen?

Biodrogen werden in der Regel als Pflanzen mit psychoaktiven Wirkstoffen definiert, die frisch oder zu Extrakten verarbeitet, konsumiert werden können und weder chemisch behandelt wurden noch Zugaben von anderen Stoffen enthalten. Unter Biodrogen fallen damit Pflanzen wie etwa die Tollkirsche oder die Engelstrompete, halluzinogen wirkende Pilze sowie einzelne Kräuter (Mischungen).

Generell sind Biodrogen nicht harmlos. Vielmehr kann es durch die unterschiedliche Giftkonzentration der einzelnen Pflanzen bei deren Konsum im Extremfall zu lebensbedrohlichen Vergiftungsfällen kommen.

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