Noch nicht volljährig – aber schon ausziehen von zu Hause?

Die meisten Jugendlichen bleiben über das Volljährigkeitsalter hinaus bei ihren Eltern wohnen. Ist ja schließlich auch ganz angenehm und vor allem kostenfrei. Doch es kann immer wieder Gründe geben, bereits vor dem achtzehnten Geburtstag das Elternhaus zu verlassen. Zum Beispiel wegen einer Ausbildung in einer anderen Stadt. Oder auch wegen schwieriger familiärer Verhältnisse.

Auszug auch ohne Einverständnis der Eltern?

Wenn es berufliche Gründe für den Auszug gibt – zum Beispiel den Beginn einer Ausbildung in einer anderen Stadt – ist der Fall klar. Der Auszug geschieht im Einverständnis mit den Eltern und auch die Finanzierung der ersten eigenen Wohnung sowie die Sache mit der Elternbürgschaft werden sich regeln lassen. Bis 18 gilt jedoch, dass die Betreuung der Jugendlichen z. B. durch die Eltern oder das Jugendamt geregelt sein muss. Problematischer hingegen sind Fälle, in denen Jugendliche z. B. von den Eltern geschlagen werden oder aufgrund erheblicher Differenzen aus Sicht des Jugendlichen kein Miteinander mehr möglich ist. Problematisch deshalb, weil zunächst einmal die Eltern bis zum achtzehnten Geburtstag als Erziehungsberechtigte das letzte Wort haben. Wer es mit einer solchen Situation zu tun hat, sollte als betroffener Jugendlicher deshalb direkt das Jugendamt aufsuchen und sich individuell beraten lassen.