Zwei junge Menschen

Alles was Recht ist: Die Zeit als Azubi

Nun ist es soweit: Das Berufsleben hat begonnen. Die ersten Tage und Wochen sind immer die schwierigsten – und auch die spannendsten. Spätestens wenn Sie die Ausbildung erfolgreich hinter sich gebracht haben, werden Sie manches Mal schmunzelnd mit Kollegen Anekdoten austauschen: „Weißt du noch? Damals am ersten Tag?“ Doch jetzt liegt diese Zeit noch vor Ihnen.

Damit es später nicht zu viele Anekdoten zu erzählen gibt, in deren Zentrum Sie selbst stehen, sollten Sie einige Grundregeln beachten: Als Neuer sollten Sie sich anfangs etwas zurückhalten. Ziehen Sie ordentliche Kleidung in gedeckten Farben an, in der Sie sich wohl fühlen. Außerdem sollten Sie erstmal in Ruhe die Gewohnheiten und Gemüter der Kollegen kennen lernen, bevor Sie mit klugen Verbesserungsvorschlägen kommen. Seien Sie freundlich, höflich und abwartend. Trotzdem schadet es nicht, wenn Sie sich über Ihre Rechte informieren. Es passiert zwar selten, doch ab und an nimmt ein Lehrherr es mit einigen seiner Pflichten nicht ganz genau. In so einem Fall bringt häufig schon ein klärendes Gespräch mit ihm die Dinge ins Lot. Sollte das wider Erwarten nicht passieren, ist Ihr Berufsschullehrer oder – wenn vorhanden – der Betriebsrat ein kompetenter Ansprechpartner.

Im Betrieb

Junge Frau und junger Mann am Schreibtisch.Arbeitszeit: Wie viele Stunden pro Woche ein Auszubildender im Betrieb arbeiten muss, hängt vom jeweiligen Vertrag und vom Alter ab. Für Jugendliche bis 18 Jahren liegt die Grenze bei 40 Stunden pro Woche.

Probezeit: Während dieser Zeit können Sie und Ihr Chef testen, ob die Chemie zwischen ihnen stimmt – und ob der gewählte Beruf für Sie wirklich das Richtige ist. Sollte das nicht der Fall sein, können Azubi und Lehrherr ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Probezeit dauert für Azubis mindestens einen und maximal drei Monate.

Lehrzeit-Verkürzung: Generell können Sie die Lehrzeit verkürzen, beispielsweise bei bestimmten Schulabschlüssen wie Abitur oder Fachhochschulreife oder Fachoberschulreife. Üblich sind sechs Monate oder ein Jahr. Die Verkürzung kann jederzeit vertraglich geregelt werden. Einzige Voraussetzung: Ihr Ausbilder muss dem zustimmen.

Ausbildungsnachweis: Ihre Eltern nannten es noch Berichtsheft, heute heißt es Ausbildungsnachweis. In ihm halten Sie schriftlich fest, was Sie im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule gelernt haben. Vorsicht: Sie werden nur bei ordnungsgemäß geführtem Ausbildungsnachweis zur Abschlussprüfung zugelassen. Führen Sie Ihren Ausbildungsnachweis deshalb regelmäßig.

Urlaub: Der Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Nach Lebensalter gestaffelt, haben volljährige Azubis 24 – 30 Werktage Jahresurlaub. Unter 18 Jahren sind das mindestens 25 Werktage, unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage. Urlaub dient der Erholung – das gilt auch für Azubis. Sie sollten deshalb ein Mal pro Jahr mindestens zwei Wochen am Stück nehmen.

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