Bürgschaften für Freunde: Vorsicht, Falle!
Wer von Freunden gebeten wird, eine Bürgschaft zu übernehmen, sollte gut nachdenken. Denn eine Bürgschaft ist keine Formalität, sondern eine finanzielle Verpflichtung, die einen unter Umständen lange verfolgen kann – sogar weit über das Ende der Freundschaft hinaus.
Was ist eine Bürgschaft?
Nehmen wir einmal an, ein guter Bekannter von Ihnen möchte sich in jungen Jahren und ohne eigene Rücklagen mit einer Surfschule selbstständig machen. Für den Start ist ein Anfangskapital in Höhe von 80.000 Euro erforderlich. Sicherheiten sind nicht vorhanden, sodass der Kreditantrag bei der Bank zunächst abgelehnt wird. Um den Kredit dennoch zu bekommen, kann Ihr Bekannter einen Bürgen beibringen. Der Bürge erklärt sich schriftlich bereit, für die finanziellen Forderungen des Kreditgebers (also der Bank) einzustehen, falls Ihr Bekannter dies selbst nicht kann. Eine Bürgschaft ist also eine zusätzliche Sicherheit für die Bank, die den Kredit gewährt. In aller Regel wird Ihr Bekannter, der Sie um eine Bürgschaft bittet, natürlich versichern, dass er selbst schon für die Rückzahlung des Kredits einstehen werde und die Sache eine reine Formalität sei. Ist sie auch – solange alles gut geht und die Raten pünktlich gezahlt werden. Sobald der Kredit allerdings nicht mehr bedient werden kann, hat der Gläubiger – also die kreditgebende Bank – das Recht, sich jederzeit bei Ihnen als Bürgen schadlos zu halten. Ob der Bürge die finanzielle Verpflichtung überhaupt erfüllen kann, wird nicht zwangsläufig geprüft. Diese Verpflichtung kann – sofern die Bürgschaft nicht zeitlich beschränkt wurde – unter Umständen ein Leben lang bestehen. Aus einem Bürgschaftsvertrag herauszukommen ist meist sehr schwierig. Ist eigentlich auch klar. Denn wäre es einfach, würde kaum ein Kreditgeber eine Bürgschaft als Sicherheit anerkennen. Natürlich können Sie später versuchen, das Geld von Ihrem Bekannten oder Freund zurückzubekommen. Doch was ist, wenn die Freundschaft in die Brüche geht oder wirklich nichts zu holen ist?
Bürgschaft oder Freundschaft – entscheide dich!
Wenn nun der Freund, der Sie um eine Bürgschaft ersucht, mit dem Ende der Freundschaft droht, falls Sie die Unterschrift verweigern, sollten Sie von sich aus das Weite suchen. Denn erpressen lassen dürfen Sie sich im Interesse Ihrer eigenen Zukunft nicht. Doch meist liegen die Dinge nicht ganz so einfach: Sie selbst merken – ohne dass moralischer Druck auf Sie ausgeübt wird –, dass Ihrem Freund oder Ihrer Freundin sehr viel daran liegt, sich selbstständig zu machen. Wenn Sie genug verdienen oder vermögend sind und das Geld nicht selbst benötigen, können Sie das Risiko natürlich eingehen – es ist dann ein kalkuliertes Risiko, das man in einer Freundschaft nach reiflicher Überlegung durchaus eingehen kann. Falls Sie aber selbst eher klamm sind oder Ihr Erspartes in absehbarer Zeit für eigene Zwecke benötigen werden, sollten Sie die Bürgschaft verweigern. Der scheinbare Ausweg, mehrere Mitbürgen zu finden, um die Risiken zu verteilen, ist kein Ausweg, sondern meist nur eine besonders böse Falle: Jeder Mitbürge, der die Bürgschaft unterzeichnet hat, haftet gesamtschuldnerisch. Das bedeutet also, dass nur die Bank sich auf der sicheren Seite befindet – die hat dann gleich mehrere Adressen, bei denen sie sich ihr Geld im Zweifelsfall zurückholen kann.