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Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist die jüngste der fünf Säulen. 1995 trat die Pflegeversicherung in Kraft.

Wer ist versichert?

Für derzeit mehr als zwei Millionen Leistungsempfänger bietet die Pflegeversicherung eine Absicherung gegen die oft unkalkulierbaren Folgen der Pflegebedürftigkeit. Was Pflegebedürftigkeit heißt und wer pflegebedürftig ist, ist gesetzlich klar definiert. Grundsätzlich wird nach verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit unterschieden.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Maßgeblich für die Höhe der Leistungen für Pflegebedürftige ist der Grad der Hilfsbedürftigkeit. Die Hilfsbedürftigkeit wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. Der Gesetzgeber hat drei Pflegestufen festgelegt:

  • Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig

  • Pflegestufe II = schwerpflegebedürftig

  • Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftig

Die Pflegeversicherung gewährt Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege  sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden. Außerdem werden u. a. folgende Leistungen erbracht:

  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

  • Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen

  • Tages- und Nachtpflege

  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Übernehmen Angehörige die Pflege, wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Ehrenamtlich Pflegende sind während ihrer pflegerischen Tätigkeit automatisch renten- und unfallversichert. Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen, sofern er vor Antragstellung mindestens fünf Jahre in einer Pflegekasse versichert war.

So finanziert sich die gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als "Einheitsversicherung" angelegt - mit einheitlichen Leistungen und ohne Unterschiede im Beitragssatz. Die Beiträge werden von Versicherten und Arbeitgebern anteilig  geleistet.

Organisation der Pflegeversicherung

Träger sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind. Jeder Krankenkasse ist eine eigene Pflegekasse angeschlossen.