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Die gesetzliche Krankenversicherung

Die soziale Absicherung im Krankheitsfall hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits im Jahre 1883 wurde die Krankenversicherung der Arbeiter etabliert, um einen ökonomischen Schutz im Krankheitsfall zu gewährleisten.

Wer ist versichert?

Damit eine Krankheit nicht zum unkalkulierbaren finanziellen Risiko wird, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern und deren Familien ökonomische Sicherheit für den Krankheitsfall. Als Arbeitnehmer ist man in der Regel versicherungspflichtig und damit automatisch gesetzlich krankenversichert. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland grundsätzlich auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur ab einer bestimmten Einkommenshöhe und lohnt sich aufgrund der fehlenden Beitragsfreiheit für Familienangehörige und der mit dem Alter steigenden Beiträge nur für wenige Menschen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen

Als Solidargemeinschaft hat die gesetzliche Krankenversicherung die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen, zu erhalten und zu verbessern.

Zu den Leistungen im Krankheitsfall gehören beispielsweise: 

  • die ärztliche und zahnärztliche Behandlung

  • die Krankenhausbehandlung

  • Arzneimittel, Verbandmittel, Heilmittel (z.B. Massagen), sowie Hilfsmittel wie Hörgerät oder Rollstuhl

  • Präventionsleistungen

  • die Haushaltshilfe  (falls Versicherte, in deren Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt, ins Krankenhaus müssen und ihren Haushalt nicht führen können) 

  • die häusliche Krankenpflege, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann

  • die kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten bis zum 18. Lebensjahr sowie 

  • Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, erhalten anstelle der Fortzahlung des Arbeitsentgelts beginnend mit der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Übrigens: Auch im Urlaub haben Sie, wenn Sie gesetzlich versichert sind, Anspruch auf ärztliche Hilfe und Krankenhausbehandlung.

So finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich weitestgehend selbst insbesondere durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wie hoch der Beitrag ist, hängt vom Einkommen der Versicherten ab. Die Beiträge werden anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aufgebracht. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze freiwillig versichert sind, haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss seitens ihres Arbeitgebers. Anders als in der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung keinen einheitlichen Beitragssatz. Jede Krankenkasse setzt ihren Beitragssatz nach gesetzlich vorgegebenen Regeln selbst fest. Die Beiträge für Auszubildende mit Lohn oder Gehalt von bis zu 325 Euro werden vom Arbeitgeber allein finanziert. Studenten zahlen den so genannten Studentenbeitrag, der bei allen Krankenkassen gleich hoch ist.

Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung sind wie alle Träger der Sozialversicherung Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie sind finanziell eigenständig und führen die ihnen durch den Staat zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.