junger Mann mit Mappe

Jobwechsel und Gehaltsverhandlung

Wenn Sie sich einen Jobwechsel reiflich überlegt haben und gute Gründe dafür sprechen, steht dem eigentlich nichts im Weg. Allerdings sollten Sie sich von Ihrem bisherigen Arbeitgeber im Guten trennen, auf ein angemessenes Zeugnis bestehen und sich ordentlich auf die neue Herausforderung vorbereiten.

Schwarz auf weiß

Zeugnisse sind der Türöffner für einen neuen Job. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihr Zeugnis keine Fallstricke oder verklausulierten Anspielungen enthält. Das Zeugnis muss laut Gesetz wohlwollende Formulierungen enthalten und darf Ihnen  keine Steine in den Berufsweg legen. Gleichzeitig ist es aber zur Wahrheit verpflichtet. Vom Zeitpunkt der Kündigung an können Sie das Zeugnis verlangen. Spätestens 14 Tage nach Verlassen der Firma sollte es allerdings vorliegen. Ist das nicht der Fall, sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, Ihnen das Zeugnis unverzüglich zuzusenden. Kommt er dem nicht nach, können Sie vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Das können Sie übrigens auch tun, wenn Ihnen der Inhalt des Zeugnisses nicht angemessen erscheint. Lassen Sie sich mit Ihren Änderungswünschen oder dem Einfordern des Zeugnisses jedoch nicht zu lange Zeit, da Ihr Anspruch bereits nach einem Jahr entfallen kann. Die meisten Arbeitgeber stellen ein Zeugnis allerdings bereitwillig zeitnah aus. Immer enthalten sein muss eine Überschrift wie „Arbeitszeugnis“ oder „Bescheinigung“. Außerdem muss es handschriftlich unterschrieben sein. Die einzelnen Formulierungen orientieren sich an einer ganz eigenen Zeugnissprache. Wenn Sie unsicher sind, ob das Zeugnis Ihnen tatsächlich gerecht wird, sollten Sie lieber einen Anwalt oder einen Fachmann aus dem Personalwesen zu Rate ziehen. Vier Beispiele aus der Zeugnissprache:

  • „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für ein „sehr gut“

  • „war nach Kräften bemüht“ heißt nichts anderes als „ungenügend“

  • „im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt“ bedeutet „erfolglos“

  • „wusste sich gut zu verkaufen“ umschreibt einen rechthaberischen und wichtigtuerischen Mitarbeiter

Die Gehaltsverhandlung

Mehr Geld für die eigene Arbeitsleistung zu wollen ist legitim – sofern Ihre Argumente stimmen. Berufen Sie sich auf zusätzliche Leistungen, die Sie erbringen, auf gewachsene Verantwortung, auf erweitertes Know-how. Keine guten Argumente sind:

  • „Ich hab schon so lange keine Gehaltsaufbesserung erhalten“

  • „Meine Kollegin verdient aber mehr als ich“

  • „Mein Mann / meine Frau meint, ich würde zu wenig verdienen“

Merksatz Nr. 1: Sie bekommen Ihr Gehalt aufgrund Ihrer persönlichen Arbeitsleistung. Es zählt ausschließlich, das, was Sie vorweisen können. Einkommen oder Meinungen anderer sind hier irrelevant. Schon gar nicht sollten Sie sagen: „Woanders bekäme ich aber mehr“ Denn dann laufen Sie Gefahr, dass Chefin oder Chef Ihnen antworten: „Dann will ich Sie nicht aufhalten – viel Glück!“ Kommen Sie mit Ihrem Wunsch nach einer Gehaltsaufbesserung nicht durch, versuchen Sie es ruhig später – etwa nach drei Monaten – noch einmal. Vielleicht haben Sie bis dahin bessere Argumente gesammelt oder sogar konkrete Leistungen vorzuweisen.

Noch einmal das Netzwerk

Wenn Sie die ersten Berufsjahre hinter sich haben und nach Entwicklungschancen suchen, wird sich Ihr persönliches Netzwerk, das Sie von Anfang an geknüpft haben, vielleicht bezahlt machen. Scheuen Sie sich nicht, auch auf solche Kontakte zurückzugreifen, die schon etwas länger zurückliegen. Vielleicht freut man sich, mal wieder von Ihnen zu hören und kann Ihnen weiterhelfen. Und denken Sie ruhig schon jetzt daran, dass auch Sie irgendwann einmal anderen auf diese Weise helfen können, voranzukommen.

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