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Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung besteht seit 1884. Sie hat sich seither kontinuierlich weiterentwickelt und ist ein wichtiges Element des Fünf-Säulen-Modells.

Wer ist versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet u. a. Arbeitnehmern, Auszubildenden, Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind die Versicherten durch ein System der Rehabilitation und Entschädigung abgesichert.

So finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung

Im Unterschied zu allen anderen gesetzlichen Versicherungen finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung allein aus den Beiträgen der Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge wird über ein Umlageverfahren ermittelt und vom Unfallrisiko beeinflusst. Im Bereich der öffentlichen Hand tragen Bund, Länder und Gemeinden die Kosten.

Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei den Berufsgenossenschaften und  den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand haben sich unterschiedliche Organisationsstrukturen gebildet. Allen gemeinsam aber ist das Prinzip der paritätischen Selbstverwaltung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.