Die gesetzliche Rentenversicherung
1889 verabschiedet der Reichstag das erste Gesetz zur Altersversorgung. Die Rentenversicherung funktioniert so, dass die jeweils beschäftigten Generationen durch ihre Beiträge die Rentenzahlungen an die nicht mehr beschäftigte Generation garantieren. Dieses Modell wird auch „Generationenvertrag“ genannt.
Wer ist versichert?
Gerade im Alter ist eine ausreichende soziale Absicherung von existenzieller Bedeutung. Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht es Rentnern, ihren Ruhestand weitgehend frei von ökonomischer Not zu genießen.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Von der klassischen Altersrente über die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis hin zu medizinischen Leistung zur Erhaltung der Gesundheit – die gesetzliche Rentenversicherung bietet Schutz und sorgt für einen gewissen Lebensstandard auch im Alter. Im Rahmen der Rehabilitation sollen frühzeitige Rentenzahlungen verhindert und die Arbeitskraft erhalten werden; der Grundsatz heißt: „Rehabilitation geht vor Rente“. Ziel der Rehabilitation ist es, Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorzubeugen, sie zu verhindern oder zu überwinden und eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Ist die Erwerbsfähigkeit von Versicherten infolge Krankheit oder Behinderung deutlich gemindert und versprechen Rehabilitationsmaßnahmen keinen Erfolg, zahlt die Rentenversicherung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
So finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird in erster Linie von den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Die Höhe der Beiträge orientiert sich dabei individuell an der Höhe des Einkommens und bestimmt auch die Höhe der späteren Leistung.
Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Am 1. Oktober 2005 haben sich alle Rentenversicherungsträger - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse - sowie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) unter einem Dach zusammengeschlossen. Sie treten jetzt gemeinsam unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf.