Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927 wird die soziale Absicherung breiter Bevölkerungsschichten ausgebaut. Von Anfang an gehört neben der Zahlung von Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit die Arbeitsvermittlung zu den Hauptanliegen der Arbeitslosenversicherung.
Wer ist versichert?
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als nur geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Arbeiter, Angestellte oder Auszubildende sind versicherungspflichtig. Versicherungsfrei sind z.B. Beamte, Soldaten oder Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Die Bundesagentur für Arbeit – regional durch die Agenturen für Arbeit vertreten – erbringt eine Vielzahl von Leistungen. Neben aktiver Arbeitsförderung und der Auszahlung von Arbeitslosengeld werden z. B. auch Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung oder zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben geregelt.
So finanziert sich die Bundesagentur für Arbeit
Die Finanzierung ist vornehmlich durch anteilige Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährleistet. Hinzu kommen Umlagen, Mittel des Bundes und sonstige Einnahmen.
Organisation der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist größter Dienstleister am Arbeitsmarkt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben im Rahmen des für sie geltenden Rechts eigenverantwortlich durch. Die BA besteht aus der Zentrale in Nürnberg, zehn Regionaldirektionen, 178 Agenturen für Arbeit und rund 660 Geschäftsstellen.