Für das Leben lernen wir: Das Prinzip Praktikum

Wenn Ihre Zeitplanung es zulässt, sollten Sie nach der Schule unbedingt ein Praktikum machen – und zwar nicht nur dann, wenn ohnehin Wartezeiten zu überbrücken sind. Denn ein Praktikum vor Beginn der Ausbildung kann Ihnen helfen, erste berufspraktische Erfahrungen zu sammeln und Ihre beruflichen Planungen einem ersten Praxistest zu unterziehen. Es kann deshalb sogar sinnvoll sein, zunächst gezielt nach einem Praktikums- und nicht dem Ausbildungsplatz zu suchen.

Praktika verbessern Ihre Aussichten auf einen Ausbildungsplatz ganz erheblich. Wenn Ihr Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis nicht gerade durch Glanznoten besticht und Sie es in Ihrem Traumausbildungsberuf überdies mit starker Bewerberkonkurrenz zu tun haben, bekommen Sie im ersten Anlauf womöglich keine Zusage für den gewünschten Ausbildungsberuf. Um Ihre Chancen für das nächste Jahr zu verbessern, sollten Sie sich um ein Praktikum in einem Bereich bemühen, der Ihrem Ausbildungsberuf nahekommt. Bei der Vergabe von Praktikumsplätzen sind nicht die Schulnoten entscheidend – hier zählen vor allem das starke Interesse und der glaubhaft vermittelte Einsatzwillen. Bei der nächsten Bewerbungsrunde um den Ausbildungsplatz sind Ihre Schulnoten zwar immer noch schlecht, doch haben Sie dann als Riesenpluspunkt die berufspraktische Erfahrung vorzuweisen.

Variable Dauer

Die Mindestdauer eines Praktikums sollte bei drei Monaten liegen, optimal sind sechs oder gar zwölf Monate. Kurzzeitpraktika von zwei oder drei Wochen bringen kaum etwas und werden für den künftigen Ausbildungsbetrieb nur in den seltensten Fällen ausschlaggebend sein. Wer hingegen ein Jahrespraktikum nachweisen kann, macht sich in der Ausbildung bereits vom ersten Tag an nützlich – ein überzeugendes Argument für den künftigen Ausbildungsbetrieb!

Und was ist mit Geld?

Während das meist kurzzeitige Schul- oder Studienpraktikum wegen des meist geringen Nutzens für den Praktikumsbetrieb in der Regel gar nicht bzw. nur sehr schlecht bezahlt wird, haben Sie als Jahrespraktikant, bei dem der Ausbildungsaspekt im Vordergrund steht, Anspruch auf eine vertragliche Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz. Eine Aufwandsentschädigung ist ebenso vorgesehen wie ein Urlaubsanspruch und geregelte Arbeitszeiten (wobei abhängig von Ihrem Alter eventuell auch das Jugendschutzgesetz zu beachten ist). Steht statt der Ausbildung die reine Arbeitstätigkeit beispielsweise als Aushilfe im Vordergrund, haben Sie sogar Anspruch auf eine Vergütung, die sich an der Bezahlung der regulären Arbeitnehmer orientiert. Das ausbildungsorientierte Jahrespraktikum versteht sich also als ein ausgewogenes System des Gebens und Nehmens: Sie erhalten Einblicke in die Berufspraxis und bekommen damit die Grundlage Ihrer späteren Ausbildung vermittelt. Im Gegenzug stellen Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung und erhalten dafür eine angemessene Vergütung.

Mittelfristig gesehen wichtiger noch als die Bezahlung ist der Ausbildungsaspekt – lassen Sie sich zum Abschluss Ihres Praktikums deshalb auf jeden Fall nicht nur eine Bescheinigung, sondern ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen!